Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der
Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z.B. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfung, AG`s oder Schul-/ Klassenveranstaltungen).
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft. Diese wählen wiederum 3 Vertreter für die Schulkonferenz.
Klassen 1
Klassen 2
Klassen 3
Klassen 4