Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.
Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der
Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab.
Diese Mitglieder setzen sich zu gleichen Teilen aus Eltern- und Lehrervertretern zusammen. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die
Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt.
Vorsitzende der Schulkonferenz
Schulleiterin
Elternvertreter
Vertreter
Lehrervertreter
Vertreter